Ab 2010 haben Steuerpflichtige mehr Geld in ihrer Tasche. Das zusätzliche Geld erhalten die Verbraucher durch das Bürgerentlastungsgesetz, …
Freiberuflern und Selbstständigen bleibt aus steuerlichen Gründen
oftmals der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung
(bAV) verwährt. Auch wenn der Gesetzgeber vor einigen Jahren
die Rürup- bzw. Basisrente eingeführt hat, müssen sie in der
Regel privat vorsorgen, um eigene Versorgungslücken zu schließen.
Dabei wird allerdings oft vergessen, dass bei vielen Freiberuflern
und Selbstständigen eine bAV möglich ist.
Eine bAV können nicht nur Arbeitnehmer erhalten sondern auch andere
Personen, wenn ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder
Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen
zugesagt werden. Damit ein Selbstständiger oder Freiberufler
in den Genuss einer bAV kommt, muss er eine konkrete Tätigkeit
dauerhaft für ein Unternehmen erfüllen. Ist das der Fall, unterliegt
diese Person übrigens auch dem Schutz des Betriebsrentengesetzes.
Eine steuerlich geförderte Altersversorgung ist nicht nur für Arbeitnehmer
wichtig sondern auch für Freiberufler und Selbstständige eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Vorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht. Deutsche Städte und Kommunen müssen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zukünftig europaweit ausschreiben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil entschieden (Az.: C-271/08).
„Die Kommunen müssen bei der betrieblichen Altersvorsorge umdenken“, erklärt der Vergaberechtsexperte Holger Schröder von Rödl & Partner. „Die bisherige Praxis zahlreicher Städte und Gemeinden, Rahmenvereinbarungen über die betriebliche Altersvorsorge ohne vorherige Ausschreibung mit tarifvertraglich ausgewählten Versorgungsträgern abzuschließen, ist europarechtswidrig.“
Die Entscheidung des EuGH hat auch erhebliche Auswirkungen auf die private Versicherungswirtschaft. „Mit der betrieblichen Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter können Versicherungen ein neues und lukratives Geschäftsfeld erschließen“, betont Schröder. Die zukünftige Entwicklung wird deshalb in Fachkreisen mit Spannung verfolgt.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verstoßes gegen die bis 31.01.2006 geltende Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 92/50/EWG) bzw. gegen die ab 1.02.2006 geltende Vergaberichtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG).
Das Urteil betrifft die Entgeltumwandlung für Mitarbeiter im kommunalen öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst vom 18. Februar 2003 (TV-EUmw/VKA). Die in diesem Zusammenhang bisher bevorzugten öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, Sparkassen und Kommunalversicherer können aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten zukünftig nicht mehr seitens der Städte privilegiert werden.
Die Luxemburger Richter sehen im Grundrechtscharakter des Rechts auf Kollektivverhandlungen und in der sozialpolitischen Zielsetzung des Tarifvertrags kein Hindernis für die Anwendung des europäischen Vergaberechts. Der Umstand, dass der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge im kommunalen Bereich entsprechend des Tarifvertrags erfolgt, kann die Anwendbarkeit des Vergaberechts nicht verhindern.
Die von den kommunalen Arbeitgebern abgeschlossenen Verträge sind als entgeltliche, dem Vergaberecht unterfallende öffentliche Dienstleistungsaufträge zu qualifizieren. Der entgeltliche Charakter eines solchen Vertrages wird vor allem nicht deshalb in Frage gestellt, weil die Letztbegünstigten einer betrieblichen Altersvorsorge die Arbeitnehmer sind und nicht der jeweilige Arbeitgeber.
Quelle: Rödl & Partner
Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten und die jüngsten Rentenreformen werden sich erheblich auf die Rentenansprüche künftiger Rentnergenerationen auswirken. Dies zeigt eine aktuelle Studie des DIW Berlin im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Während die Entwicklung in Westdeutschland auch künftig durch ein relativ stabiles durchschnittliches Rentenniveau der Männer und einen Anstieg der Rentenanwartschaften bei den Frauen gekennzeichnet ist, muss in Ostdeutschland sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mit einem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Rentenansprüche der jüngeren Geburtskohorten gegenüber dem bisherigen Rentenniveau gerechnet werden. Dies ist vor allem auf die hohe Arbeitslosigkeit nach der Wende und damit einhergehende unvollständige Erwerbsbiografien sowie auf geringe Löhne im Osten zurückzuführen. In geringerem Umfang wirken sich auch die Reformen zur Stabilisierung der Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung aus. Schreibt man diese Entwicklungen fort, so sinkt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der jüngeren ostdeutschen Geburtskohorten unter das durchschnittliche Niveau der Grundsicherung im Alter. Sollte sich der Arbeitsmarkt indes günstiger als hier in einem Basisszenario angenommen entwickeln, wird dieser negative Trend zwar nicht aufgehoben, aber deutlich abgeschwächt.
Die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland ist seit Jahrzehnten zum einen durch eine zunehmende Flexibilisierung der Beschäftigung gekennzeichnet. Dafür steht die zunehmende Verbreitung von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Zum anderen zeigt sich ein hohes Maß an Unterbeschäftigung, die in den letzten Jahren nur wenig zurückgegangen ist. Insbesondere in Ostdeutschland sind die Langzeitarbeitslosigkeit und der häufige Wechsel von der Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit und von dort wieder in die Erwerbstätigkeit oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit der Wiedervereinigung stark ausgeprägt gewesen. Mit Blick auf die Rentenansprüche sind davon besonders jene Alterskohorten betroffen, die erst in den kommenden Jahren in den Ruhestand wechseln werden. In den alten Bundesländern war dagegen die Entwicklung deutlich günstiger. Zwar wirkt sich auch hier der Trend zur Teilzeitarbeit aus, doch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf lange Sicht – abgesehen von konjunkturellen Schwankungen – recht stabil geblieben. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit und die Zunahme unterbrochener Erwerbsbiografien schlagen unmittelbar auf das deutsche lohnzentrierte System der Alterssicherung durch. Beitragsausfälle und geringere Beitragsbemessungsgrundlagen wirken sich negativ auf die Finanzierung des Rentensystems und die Einkommenssicherung im Alter aus. Sozialexperten befürchten deswegen, dass diese Arbeitsmarktentwicklungen in Verbindung mit der bereits beschlossenen langfristigen Senkung des Rentenniveaus zu einer Zunahme der Altersarmut und steigenden Sozialtransfers führen könnten.
Quelle: www.diw.de
Vollständiger Artikel als PDF-Datei:
DIW_starker_Rückgang_der_Altersrenten_im_Osten.pdf (ca. 376 KB)
Ab 2010 haben Steuerpflichtige mehr Geld in ihrer Tasche. Das zusätzliche Geld erhalten die Verbraucher durch das Bürgerentlastungsgesetz, nach welchem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig stärker steuerlich geltend gemacht werden. Die Entlastung erfolgt Monat für Monat, da die höhere Absetzbarkeit der Beiträge in die Lohnsteuertabellen eingerechnet wird.
So kann beispielsweise ein lediger Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro mit einem Plus von ca. 87 Euro im Monat rechnen. Jedes Jahr stehen ihm dadurch etwas mehr als 1.000 Euro zur Verfügung, die in Vorsorgemaßnahmen investiert werden können, um mögliche Lücken in der Altersversorgung zu schließen.
Nutzt der Angestellte seinen Entlastungsbetrag von 87 Euro als „Eigenanteil“ einer Entgeltumwandlung (Umwandlung vom Bruttolohn), verdoppelt sich sein Sparbetrag durch staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase).
Durch die Verdopplung erhöht sich sein monatlicher Sparbetrag - z.B. als Beitrag einer Direktversicherung - auf 174 Euro.
Unterstützt der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zusätzlich mit einem kostenneutralen Zuschuss von z.B. 20%, erhöht sich sein Beitrag in die Direktversicherung noch einmal auf 209 Euro monatlich.
Anstatt den Entlastungsbetrag von 87 Euro monatlich privat zu sparen, kann der Angestellte jeden Monat über die Entgeltumwandlung einen Betrag von 209 Euro in seine Direktversicherung fließen lassen.
Seine Nettoauszahlung bleibt dabei im Vergleich zu 2009 gleich hoch. Der durch das Bürgerentlastungsgesetz zum „Nulltarif“ gesparte Betrag für die Altersvorsorge liegt in diesem Beispiel bei knapp über 2.500 Euro jährlich.